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Regelung für Flugbetrieb ohne Flugleiter

Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugleiters gelten nachstehende, vom Flugplatzhalter verfügte Regelungen.

Gewerbliche Flüge sowie Flüge, die grenzpolizeiliche oder zollrechtliche Maßnahmen erfordern, sind ausgeschlossen und nur mit Flugleiter möglich.

  1. Anmeldung, Meldung der Start- und Landedaten

    PPR-Antrag – unbedingt erforderlich.
    Dazu ist das auf der WhatsApp-Gruppe hinterlegte / das Online-Formular zu nutzen. Ortsansässige Piloten tragen ihre Daten direkt in das Hauptflugbuch ein.

    Eure Landung / euer Start ist nur gestattet, soweit ihr eine positive Rückmeldung auf euren Antrag durch den Flugplatzhalter erhalten habt. Die Rückmeldung und Genehmigung erfolgt per E-Mail an die im PPR-Antrag angegebene E-Mailadresse.

    Die genaue Lande- bzw. Startzeit ist ebenfalls online zu melden. Den Link für die Mitteilung der Start- und Landezeit erhaltet ihr mit der E-Mail-Nachricht zur Bestätigung eurer PPR-Anfrage.

    PPR-Anfrage: ppr@ul-flugplatz-mohorn.de
    Tel.: +49 159 06435047
    Das PPR-Verfahren ist auf der Internetseite des Flugplatzbetreibers veröffentlicht (ul-flugplatz-mohorn.de).

  2. Pflichten des verantwortlichen Piloten

    Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
    Anflüge müssen dazu über den Gegenanflug der ausgewiesenen Platzrunde erfolgen.
    Starts und Landungen müssen in der ausgewiesenen Start- und Landebahn erfolgen.
    Das Rollen zum Startpunkt und nach der Landung zu den Abstellflächen muss auf der Start- und Landebahn erfolgen.
    Bei Auswahl der Betriebsrichtung sind die vorherrschenden Windbedingungen zu beachten. Der Windrichtungsanzeiger befindet sich an der Halle.

    Der verantwortliche Pilot hat am Flugplatz und in der Flugplatzumgebung ständige Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Flugfunkfrequenz „MOHORN START" 123.430 MHz zu gewährleisten. Er ist weiterhin verpflichtet, bei Flugplatzannäherung, in der Platzrunde sowie beim Betrieb am Boden im Flugfunk regelmäßig Blindsendungen abzugeben, um über seinen Standort und seine Absichten zu informieren. Meldungen müssen knapp und unmissverständlich sein und sind unter Verwendung von Standardsprechgruppen zu bilden.

  3. Gebühren

    Die zu entrichtenden Lande- und Abstellgebühren sind gemäß der Entgeltregelungen zur Nutzung des Flugplatz Mohorn geregelt.
    Bitte entrichtet eure Gebühren vor oder unverzüglich nach der Nutzung unseres Flugplatzes per Konto-Überweisung unter Angabe des Luftfahrzeugkennzeichens:

    Pächtergemeinschaft FP Mohorn
    co Alexander Dienel
    Deutsche Kreditbank
    IBAN: DE68 1203 0000 1014 7492 77
    BIC: BYLADEM1001

Mohorn, den 31.05.2025