Entgeltordnung
für die Nutzung des UL-Flugplatzes Mohorn ab Mai 2025
- Allgemeines
- Mit Erhebung von Entgelt wird der wirtschaftliche Betrieb des Sonderlandeplatzes unterstützt.
- Entgeltpflicht gilt nicht für Ortsansässige Mitglieder.
- Zahlung:
Bevorzugt wird die Überweisung auf das Konto der Pächtergemeinschaft FP Mohorn co Alexander Dienel :
Deutsche Kreditbank
IBAN: DE68 1203 0000 1014 7492 77
BIC: BYLADEM1001
mit Angabe: Pilot, Start-/ Landegebühr, Datum ;
alternativ kann bei Anwesenheit einer Flugleitung vor Ort bezahlt werden. (Einwurf in den Briefkasten ist auch möglich)
- Flugbetriebsentgelt
- Start- und Landeentgelt für:
Luftsportgerät
Entgelt in € je Start und Landung
UL mit starren Tragflächen
4,00
UL-Tragschrauber /Hubschrauber
4,00
Motorschirm / MS-Trike
2,00
Abstell- und Standentgelt
- Entgelt für einen Abstellplatz in der Halle wird mit einem gesonderten Mietvertrag geregelt. Dieser wird von der Pächtergemeinschaft des FP Mohorn ausgestellt.
- Für im Freien abgestellte Luftfahrzeuge wird ein Stellplatzentgelt von 5,00€/Tag fällig. Der Stellplatz wird vom Beauftragten des Betreibers zugewiesen. Das Stellplatzentgelt beinhaltet keinen Betrag für eventuelle Versicherungen gegen Wettereinfluss, Vandalismus und Diebstahl. Für die Sicherheit des abgestellten Luftfahrzeuges muss der Benutzer selbst sorgen.
- Änderungsvorbehalt
- Änderungen der Entgeltordnung zwecks Ergänzung oder Aktualisierung bleiben vorbehalten